Modernisierung des Hochschulrechts – digitale Studierendendaten & Fremdsprachenregelungen
abgestimmt am
16.06.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Hochschulrecht: Es erlaubt mehr Fremdsprachen in Lehre und Prüfungen, verschärft die Auswahlkriterien für Rektor*innen, führt einen digitalen Studierendenausweis ein und schafft einen umfassenden Datenverbund, der zahlreiche personenbezogene Daten von Studierenden sammelt.
einfache MehrheitXXVIII16.06.2025
Gesetz
Statistik
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Ein Verweis in § 13 Abs. 7a wird von „§ 13b Abs. 2“ auf „§ 13b Abs. 3“ geändert, um die aktuelle Rechtslage korrekt zu verweisen.
Universitäten können künftig in ihrer Satzung festlegen, dass Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Fremdsprachen abgehalten werden dürfen; bei gemeinsamen Studienprogrammen kann die Ausstellung von Urkunden und Zeugnissen auch auf Englisch erfolgen.
Die Ausschreibung der Rektor*innen‑Position wird künftig zehn Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Amtszeit bzw. innerhalb von zwei Monaten nach Rücktritt veröffentlicht.
Zur Besetzung der Rektor*innen‑Position muss die Person internationale Erfahrung, Kenntnisse des österreichischen und europäischen Universitätssystems sowie organisatorische und wirtschaftliche Führungsfähigkeiten nachweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.