Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Aufsicht über die Österreichische Ärztekammer und die Ärztekammer für Wien, stellte fest, dass die Aufsicht fragmentiert und nicht einheitlich ist, und empfahl ein gemeinsames Aufsichtsverständnis sowie die Angleichung von Befugnissen.einfache Mehrheit XXVIII 06.05.2025
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Die Aufsicht ist im Ärztegesetz 1998 geregelt und teilt sich zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (für die ÖÄK) und den jeweiligen Landesregierungen (für die Landesärztekammern).
- Das Gesundheitsministerium hat ein Weisungsrecht für die ÖÄK im übertragenen Wirkungsbereich, während die Landesbehörden nur im eigenen Wirkungsbereich agieren.
- Die Aufsicht umfasst die allgemeine Kontrolle, das Einfordern von Organbeschlüssen und die Möglichkeit, rechtswidrige Beschlüsse aufzuheben.
- Die disziplinarrechtliche Aufsicht sorgt dafür, dass die Kammern ihre internen Disziplinarverfahren ordnungsgemäß durchführen.
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