Zusammenfassung
Der Bericht bewertet die vom Bund übernommene Teilzahlung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionist:innen (2024‑2025) und zeigt einen Anstieg der Betroffenen sowie ein finanzielles Volumen von rund 55 Mio. € im Jahr 2024.einfache Mehrheit XXVIII 02.07.2025
Bericht
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Der Bundesanteil deckt seit dem 1. Januar 2024 bis zu 106,28 € pro Monat (10,25 % von maximal 1 036,88 €) des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung ab – befristet auf zwei Jahre.
- Die rechtliche Grundlage für die Beitragsübernahme ist in den §§ 54b ASVG, 27g GSVG und 24g BSVG verankert.
- Im Zeitraum 2022‑2024 stieg die Zahl erwerbstätiger Pensionist:innen von 62 059 auf 71 609, wobei 74 % jünger als 70 Jahre sind.
- Das finanzielle Volumen der vom Bund übernommenen Beiträge betrug im Jahr 2024 rund 54,7 Mio. €, verteilt auf PVA (11,7 Mio. €), BVAEB (0,12 Mio. €), SVS‑GSVG (35,8 Mio. €) und SVS‑BSVG (7,0 Mio. €).
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Relevante Medienberichte
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