Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Umsetzung von neun Empfehlungen zur Bundessportförderung (Mai‑August 2022) und stellte fest, dass nur wenige vollständig umgesetzt wurden. Er kritisiert die starke Konzentration auf Top‑Verbände, mangelnde Gleichstellung von Frauen und unklare Regeln für Nebenbeschäftigungen.einfache Mehrheit XXVIII 30.06.2026
Bericht
Sport
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof prüfte von Mai bis August 2022 die Umsetzung von neun Empfehlungen aus seinem Vorbericht zur Bundessportförderung.
- Das Ministerium darf nur dann selbst fördern, wenn es nach § 14 Abs. 3 BSFG 2017 zweckmäßiger ist als die Bundes‑Sport GmbH.
- Die meisten Fördermittel stammen aus dem Bundeshaushalt (§ 5 Abs. 1 Z 2 BSFG 2017) und aus dem Glücksspielgesetz (§ 20 GSpG).
- Frauen sind in Leitungspositionen des Ministeriums (33 % in Abteilungsleitungen) und der Bundes‑Sport GmbH (0 % in Geschäftsführung und Aufsichtsrat) stark unterrepräsentiert.
Bezug zu
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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