Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Organisation und Finanzierung der vier österreichischen Gerichtsmedizin‑Institute. Er stellte fest, dass fast die Hälfte der vom Justizministerium gezahlten Mittel an einzelne Sachverständige geht, die Verrechnungsmodalitäten uneinheitlich sind und ein Investitions‑ sowie Fachkräftemangel besteht.einfache Mehrheit XXVIII 08.09.2026
Bericht
Gesundheit
Strafrecht
Gerichtswesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Die Finanzierung der GMI erfolgt zu gleichen Teilen aus den Universitäts‑Globalbudgets (≈ 36,4 Mio. EUR) und aus Zahlungen des Justizministeriums (≈ 35,6 Mio. EUR).
- Obduktionen werden nach § 128 StPO von den Staatsanwaltschaften an die Institute beauftragt; die Verrechnung erfolgt jedoch uneinheitlich zwischen den Instituten.
- Nur rund 30 % der vom Justizministerium gezahlten Mittel verbleiben bei den Instituten, etwa 60 % gehen an die dort beschäftigten Sachverständigen.
- Der Personalbestand schrumpft: von 19 Fachärztinnen und -ärzten (2019) auf 17,1 Voll‑Beschäftigungsäquivalente (2024); das Durchschnittsalter der Fachärzte liegt bei 62 Jahren.
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