Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministers gibt einen Überblick über die Anwendung des Flughafenentgeltegesetzes 2024, die Einführung lärmabhängiger Gebühren und die geplanten Gebührserhöhungen von 4,6 % bis 5,1 %, die ab dem 01.01.2025 gelten.einfache Mehrheit XXVIII 06.11.2025
Bericht
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Das Flughafenentgeltegesetz gilt für alle österreichischen Verkehrsflughäfen mit mehr als 100 000 Passagieren im Vorjahr; 2024 betraf das Wien, Salzburg, Innsbruck, Linz, Graz und Klagenfurt.
- Seit dem 01.01.2024 müssen die Entgelte nach Lärmschutzkriterien differenziert werden; mehrere Flughäfen haben bereits eigene Lärmgebührensysteme eingeführt.
- Im Jahr 2024 wurden neue Entgeltordnungen beschlossen, die ab dem 01.01.2025 gelten und die Gebühren um 4,6 % (Wien) bzw. 5,1 % (alle anderen Flughäfen) erhöhen.
- Die PRM‑Umlage und weitere kostenbasierte Entgelte werden nach einer Vollkostenkalkulation berechnet, die von BMIMI geprüft wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.