Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Kinder‑ und Jugendhilfe im Burgenland und in der Steiermark (2018‑2023) und stellte erhebliche Engpässe bei Personal, Platzkapazitäten und Datenqualität fest. Er empfiehlt bessere IT‑Systeme, einheitliche Verfahren und mehr geeignete Betreuungsplätze, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit zu sichern.einfache Mehrheit XXVIII 04.11.2025
Bericht
junger Mensch
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Die Kinder‑ und Jugendhilfe steht vor steigenden Anforderungen durch mehr Gefährdungsabklärungen und komplexere Betreuungsbedarfe.
- Im Burgenland gibt es mehr stationäre Plätze, in der Steiermark dagegen mehr Pflegekinder – beide Systeme zeigen Ungleichgewichte.
- Das Grundgesetz (§ 138 ABGB) definiert das Kindeswohl, doch die praktische Umsetzung variiert stark zwischen den Ländern.
- Im Burgenland ist das Vier‑Augen‑Prinzip nur „erforderlichenfalls“ gesetzlich verankert, während die Steiermark es stärker regelt.
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