GREVIO‑Bewertung der Umsetzung der Istanbul‑Konvention in Österreich
abgestimmt am
19.11.2025
Zusammenfassung
Der GREVIO‑Bericht bewertet Österreichs Umsetzung der Istanbul‑Konvention: Er lobt Fortschritte bei Betretungs‑ und Annäherungsverboten sowie beim Ausbau von Gewaltambulanzen, kritisiert aber fehlende einheitliche Definitionen, unzureichende Fortbildung von Richter*innen und Lücken in der Datenharmonisierung.
einfache MehrheitXXVIII19.11.2025
Bericht
Frau
Opferhilfe
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Einheitliche Definition von häuslicher Gewalt einführen, damit alle Behörden dieselbe Rechtsgrundlage nutzen.
Betretungs‑ und Annäherungsverbot mit automatischem Waffenverbot weiter ausbauen; Schulen und Kindertagesstätten müssen über solche Verbote informiert werden.
12 Mio € über vier Jahre für den Ausbau von Schutzunterkünften bereitstellen (ca. 3 Mio €/Jahr).
Verpflichtende Aus‑ und Fortbildung für Richter*innen, Staatsanwält*innen und weitere Berufsgruppen zu Gewalt gegen Frauen etablieren.
Rosa Ecker kritisiert die unzureichende medizinische Versorgung und Spurensicherung bei Opfern sexualisierter Gewalt in Österreich. Sie fordert durch einen Entschließungsantrag eine bundesweite Strategie sowie den flächendeckenden Ausbau von spezialisierten Gewaltambulanzen.
Die SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz betont die Notwendigkeit, den Schutz von Frauen durch den Nationalen Aktionsplan und gesicherte Finanzierungen der Beratungsstellen zu stärken. Sie verweist auf die hohe Gewaltbelastung und die Zahl der Femizide in Österreich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.