Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie gut die Universitäten BOKU Wien und TU Graz die Empfehlungen zur Barrierefreiheit umsetzen. Während das Ministerium alle vier Kernpunkte erfüllte, hat keine Universität die gesetzliche Beschäftigungsquote vollständig erreicht – 2023 mussten alle Ausgleichszahlungen von insgesamt 6,25 Mio. EUR leisten. Die TU Graz setzte mehr Maßnahmen um als die BOKU Wien, insbesondere durch eine eigene Servicestelle und ein detailliertes Konzept.einfache Mehrheit XXVIII 04.11.2025
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Die gesetzliche Beschäftigungspflicht verlangt, dass je 25 Beschäftigte mindestens eine Person mit Behinderung eingestellt wird; bei Nichterfüllung wird eine Ausgleichstaxe fällig.
- Studierende können eine abweichende Prüfungsmethode beantragen, wenn ihre Behinderung die reguläre Prüfungsform unmöglich macht.
- Die neue Studienbeihilfen‑Verordnung (in Kraft seit 2025‑03‑01) definiert Anspruchsberechtigte nach dem Grad der Behinderung und erhöht die Zuschläge.
- Die TU Graz hat seit 2022 eine eigene Servicestelle Barrierefrei Arbeiten eingerichtet, die Beratung, Sensibilisierung und Daten‑Minimierung kombiniert.
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Relevante Medienberichte
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