Zusammenfassung
Der Bericht untersucht die Auswirkungen der seit 2022 geltenden Mindeststudienleistung an österreichischen Hochschulen. Etwa 15 % bis 24 % der Studierenden erreichen nach zwei Semestern nicht die geforderten 12 ECTS‑AP, was nach vier Semestern bei rund 4,5 % zum Erlöschen der Zulassung führt. Unterstützungsangebote sind bislang nur lückenhaft vorhanden.einfache Mehrheit XXVIII 21.01.2026
Bericht
Ausbildungsbeihilfe
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Mindeststudienleistung verlangt mindestens 12 ECTS‑AP nach zwei Semestern und 16 ECTS‑AP nach vier Semestern.
- Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen Studierende informieren, wenn sie nach zwei Semestern weniger als 12 ECTS‑AP erreicht haben, und können Unterstützungsleistungen anbieten.
- Erreicht ein Studierender nach vier Semestern nicht die 16‑ECTS‑Grenze, erlischt die Studienzulassung für zwei Jahre.
- Quantitative Daten zeigen, dass etwa 15 % bis 24 % der Erstsemester nach zwei Semestern die 12‑ECTS‑Schwelle unterschreiten; nach vier Semestern sind rund 4,5 % aller Studien von einem Erlöschen betroffen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.