Nationaler Aktionsplan 2025‑2029 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
abgestimmt am
26.03.2026
Zusammenfassung
Der Nationale Aktionsplan 2025‑2029 definiert ein breit angelegtes Maßnahmenpaket, das Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch Prävention, Schutz und bessere Koordination in Bildung, Arbeit, Justiz, Digitales und Gesundheit reduzieren soll.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2026
Bericht
Frau
Opferhilfe
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Gewaltprävention wird in allen Schulstufen verankert, u. a. durch ein Pflichtfach „Demokratie“ und geschlechtssensible Unterrichtsmaterialien.
Arbeitsplätze in Handel, Gastronomie, Pflege und öffentlichen Verkehr erhalten spezielle Schutzkonzepte und Informationsangebote gegen Gewalt und Mobbing.
Das Justizsystem wird durch Evaluierung des Sexualstrafrechts, neue Definitionen (z. B. „häusliche Gewalt“) und den Ausbau von Gewaltambulanzen gestärkt.
Digitale Gewalt wird durch Umsetzung der EU‑Richtlinie, Bekämpfung von Hass‑im‑Netz, Deepfakes und die Schaffung einer Online‑Datenplattform adressiert.
Die FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker bemängelt, dass der neue Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen zu sehr auf langfristige Prävention statt auf sofortigen Schutz setzt. Zudem fordert sie eine bessere Erfassung der Gesundheit junger Frauen, um Gewalt wie Genitalverstümmelung besser erkennen zu können.
Die SPÖ-Abgeordnete betont die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes gegen Gewalt an Frauen. Sie unterstützt den neuen Nationalen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen wie digitalem Tracking und dem Konsensprinzip.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.