Weisungsbericht 2024 – Überblick über erteilte Staatsanwalts‑Weisungen 2014‑2024
abgestimmt am
21.05.2026
Zusammenfassung
Der Weisungsbericht 2024 fasst alle zwischen 2014 und 2024 erteilten Weisungen des Justizministeriums an Staatsanwaltschaften zusammen, die sich um Ermittlungsentscheidungen, Anklagen und das Einstellen von Verfahren drehen.
einfache MehrheitXXVIII21.05.2026
Bericht
Strafrecht
Schwerpunkte
Das Ministerium berichtet über alle erteilten Weisungen zwischen 2014 und 2024, darunter Fälle, in denen der Weisungsrat nicht einwandfrei zustimmte.
Viele Verfahren wurden nach § 35c StAG eingestellt, weil kein Anfangsverdacht vorlag.
Die Frage, ob Dritte vor einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren Akteneinsicht erhalten dürfen, wird anhand mehrerer Fälle diskutiert.
Der Weisungsrat prüft, ob die jeweiligen Weisungen im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 29c StAG liegen.
Harald Stefan lobt den vorliegenden Weisungsbericht als wichtiges Mittel zur parlamentarischen Kontrolle der Justiz. Gleichzeitig kritisiert er die geplante Einführung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft, da diese laut seiner Einschätzung zu Intransparenz und mangelnder Verantwortlichkeit führen könnte.
Die SPÖ-Abgeordnete würdigt das Vertrauen in die Justiz, sieht aber Reformbedarf bei der Unabhängigkeit. Sie fordert eine unabhängige Leitung der Staatsanwaltschaften, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.