Zusammenfassung
Der Minister berichtet über die Meldungen der berufsständischen Kammern zu Wahlausgaben zwischen 9. Juli und 29. September 2024. Nur die Ärztekammer gab 33 000 € für Printmedien aus, alle anderen meldeten keine zusätzlichen Kosten.einfache Mehrheit XXVIII 26.02.2025
Bericht
Wahl
Handel
Industrie
Politische Partei
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Berufsverbände müssen dem Rechnungshof und den Aufsichtsorganen über alle Ausgaben berichten, die zwischen dem Stichtag der Wahl (9. Juli 2024) und dem Wahltag (29. September 2024) über den normalen Betrieb hinausgehen.
- Die Österreichische Ärztekammer meldete Mehrausgaben von 33 000 € für Printmedien, die über die übliche Auflage hinausgingen.
- Die übrigen Kammern (Apotheker, Hebammen, Tierärzte, Zahnärzte) erklärten, dass sie im genannten Zeitraum keine über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehenden Aufwendungen hatten.
- Die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer sind eigenständige Körperschaften und unterliegen nicht dieser Meldung, weil sie von den Landesregierungen beaufsichtigt werden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.