Zusammenfassung
Die Ombudsstelle für Studierende bearbeitete im Jahr 2023/24 822 Anliegen – ein Plus von 6 % gegenüber dem Vorjahr. Hauptthemen waren Studienbedingungen, Zulassung, Anerkennung und finanzielle Fragen. Durch Beratung und Vermittlung konnten 214 Fälle positiv gelöst und 496 Anfragen beantwortet werden; 48 Fälle blieben ungelöst wegen fehlender Zustimmungserklärung.einfache Mehrheit XXVIII 04.06.2025
Bericht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Ombudsstelle klärte über die zulässige Anzahl von Prüfungswiederholungen nach § 77 UG auf und half Studierenden, ihre Rechte korrekt zu nutzen.
- Anerkennungsanträge können nun jederzeit gestellt werden (Novelle 2024), wodurch Studierende flexibler ihre bereits erbrachten Leistungen anrechnen lassen können.
- Die Frist für die Entscheidung über Zulassungsanträge beträgt sechs Monate (§ 46 UG); Verzögerungen bei internationalen Bewerbungen wurden thematisiert.
- Studienbeitrags‑Erlass kann bei nachweislicher Pflege von Angehörigen (§ 92 UG) beantragt werden – ein wichtiges Entlastungsinstrument.
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