Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Glyphosat‑ und PFAS‑Pestiziden, weil beide als gesundheitlich riskant gelten – Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend und PFAS wegen des persistenten, reproduktionstoxischen Metabolits TFA.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Entschließung
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel weltweit und wird von der WHO als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.
Die EU‑Verordnung 1107/2009 gibt den Mitgliedstaaten das Recht, Pestizidzulassungen zu entziehen, wenn das Vorsorgeprinzip greift.
Die Wasserrahmenrichtlinie verlangt, dass Schadstoffbelastungen im Grundwasser reduziert werden – ein Argument für das Verbot von PFAS‑Pestiziden.
PFAS‑Pestizide setzen das persistent‑chemische Problem fort: Das Abbauprodukt TFA reichert sich im Grundwasser an, ist reproduktionstoxisch und kann nicht abgebaut werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.