Abschaffung der Mehrfach‑Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern
abgestimmt am
07.03.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die komplette Abschaffung von Mehrfach‑Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern, weil Unternehmer dadurch mehrfach Grundumlagen zahlen müssen. Er bittet die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die diese Pflichtmitgliedschaften beendet und ein Opt‑Out‑Modell einführt.
einfache MehrheitXXVIII07.03.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Rund 30 % der Wirtschaftskammermitglieder sind in mehreren Fachgruppen pflichtig, was zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung führt.
Die Grundumlage pro Fachgruppe verursacht für Unternehmen hohe Kosten; 2024 zahlten über 108 870 Mitglieder in zwei Fachgruppen jeweils die volle Umlage.
Derzeit regelt § 123 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz die Erhebung der Grundumlage pro Fachgruppe, auch wenn ein Unternehmen mehrere Fachgruppen gleichzeitig nutzt.
Der Antrag fordert die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften zu Fachgruppen und die Einführung einer Opt‑Out‑Möglichkeit, damit Unternehmen nicht mehr mehrfach zahlen müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.