Rückgängigmachung der Abschaffung von „Frau“ und „Mann“ im Gleichbehandlungsgesetz
abgestimmt am
27.03.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass das Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz die Begriffe „Frau“ und „Mann“ nicht abschafft, weil unbestimmte Formulierungen Rechtsunsicherheit schaffen und den Schutz nach Art. 18 B‑VG gefährden.
einfache MehrheitXXVIII27.03.2025
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Antrag will die Abschaffung der Begriffe „Frau“ und „Mann“ im Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz rückgängig machen.
Er argumentiert, dass unbestimmte Begriffe wie „Geschlecht“ zu Rechtsunsicherheit führen und die Vollziehbarkeit von Art. 18 B‑VG gefährden.
Der Antrag verweist auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, wonach der Begriff „Geschlecht“ bereits ein breites Spektrum einschließt.
Er betont, dass die Rücknahme der Novelle keine Einschränkung von Fördermaßnahmen für Frauen darstellt.
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