Umsetzung wirksamer Maßnahmen gegen Jugendkriminalität
abgestimmt am
25.04.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, in der alle im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität umgesetzt werden. Er weist auf steigende Anzeigen bei 10‑ bis 14‑Jährigen und das Fehlen eines rechtlichen Rahmens für nicht strafmündige Intensivtäter hin.
einfache MehrheitXXVIII25.04.2025
Entschließung
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Die Anzeigen bei 10‑ bis 14‑Jährigen haben sich seit 2020 fast verdoppelt, wobei ein Großteil der Fälle von wenigen Intensivtätern verursacht wird.
Für nicht strafmündige Jugendliche fehlt derzeit ein klarer rechtlicher Rahmen, um wirksam gegen wiederholte Straftaten vorzugehen.
Der Antrag schlägt mehrere Maßnahmen vor: Klarere Rechtsnormen, verpflichtende Fallkonferenzen, spezialisierte sozialpädagogische Wohngemeinschaften mit möglichem Zwangsaufenthalt, Durchsetzung von Ausgangsbeschränkungen und Ausbau der Präventionsarbeit.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine umfassende Regierungsvorlage zu erarbeiten, in der alle im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität umgesetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.