Mindestaltersregelung von 16 Jahren für Social Media
abgestimmt am
25.04.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Mindestalters von 16 Jahren für Social‑Media‑Nutzung und eine verpflichtende Altersverifikation über die e‑ID, um Jugendliche vor schädlichen Inhalten und Suchtgefahren zu schützen.
einfache MehrheitXXVIII25.04.2025
Entschließung
Ausweis
Internet
Informatik
junger Mensch
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein gesetzliches Mindestalters von 16 Jahren für Social‑Media‑Nutzung soll eingeführt werden, um Jugendliche vor schädlichen Inhalten zu schützen.
Plattformen müssen eine Altersverifikation über die e‑ID durchführen und dürfen ihre Dienste Kindern unter 16 Jahren nicht anbieten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU‑Ebene zu verhandeln, dass ähnliche Altersbeschränkungen EU‑weit verbindlich werden.
Durch die Maßnahme sollen Risiken wie Cybermobbing, Suchtverhalten, Radikalisierung und psychische Belastungen reduziert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.