Erweiterung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Bundesunternehmen
abgestimmt am
22.05.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Volksanwaltschaft künftig auch Unternehmen prüfen darf, die aus der Bundesverwaltung ausgegliedert, aber weiterhin mehrheitlich im Besitz des Bundes sind.
einfache MehrheitXXVIII22.05.2025
Entschließung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
Die aktuelle Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft ist auf nicht‑hoheitliche Verwaltung beschränkt, die von Bundesorganen selbst durchgeführt wird.
Durch die Privatisierung von Bereichen wie Energie, Verkehr und Kultur verliert das Parlament an Kontrollmöglichkeiten.
Der Rechnungshof kann Unternehmen prüfen, weil seine Befugnisse an Eigentumsverhältnisse geknüpft sind; die Volksanwaltschaft hat diese Möglichkeit nicht.
Eine Angleichung der Kompetenzen von Volksanwaltschaft und Rechnungshof würde die Kontrolllücke schließen und die Transparenz für Bürger*innen erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.