Wiedereinsetzung der Expert:innen im Erwachsenenschutz und Rücknahme geplanter Kürzungen
abgestimmt am
16.06.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Wiedereinsetzung der Expert:innen‑Gruppen zum Erwachsenenschutz und die Rücknahme geplanter Änderungen, die Selbstbestimmungs‑ und Schutzrechte von Menschen mit Erwachsenenvertretung einschränken würden. Ziel ist es, das 2018 reformierte System wiederherzustellen und weitere Kürzungen im Justizbudget zu verhindern.
einfache MehrheitXXVIII16.06.2025
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll die Expert:innen‑Gruppen zum Erwachsenenschutz unverzüglich wieder einsetzen.
Die geplante Verlängerung der Erneuerungsfrist von drei auf fünf Jahre und das Wegfallen des automatischen Clearings sollen rückgängig gemacht werden.
Rechtsanwält:innen und Notar:innen dürfen nicht mehr pauschal zur Übernahme von Erwachsenenvertretungen verpflichtet werden, wenn sie dafür nicht qualifiziert sind.
Künftige Änderungen im Erwachsenenschutzrecht sollen nur nach Einbindung der Expert:innen‑Gruppen und betroffenen Personen erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.