Kundmachung der Vereinbarung über die leihweise Bereitstellung von Gefängnispersonal an den ICTY
Verordnung vom 16.07.2004Zusammenfassung
Die 82. Verordnung vom 16. Juli 2004 veröffentlicht die zwischen Österreich und den Vereinten Nationen geschlossene Vereinbarung zur Verlängerung und Änderung der leihweisen Bereitstellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Die Vereinbarung ist seit dem 1. Juni 2004 wirksam und wird im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Einsicht bereitgestellt.Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten7/16/2004XXII
Verwaltungsrecht
internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die 82. Verordnung vom 16. Juli 2004 veröffentlicht die zwischen Österreich und den Vereinten Nationen geschlossene Vereinbarung zur Verlängerung und Änderung der leihweisen Bereitstellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY). Die Vereinbarung ist seit dem 1. Juni 2004 wirksam und wird im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Einsicht bereitgestellt.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt als Rechtsgrundlage für die Kundmachung.
- Die Vereinbarung wird sowohl in ihrer englischen Originalfassung als auch in einer deutschen Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten öffentlich zugänglich gemacht.
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