Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/14/2004XXII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Lehrberufsliste: Sie fügt neue Ausbildungsberufe hinzu, regelt die Anrechnung von bereits absolvierten Lehrzeiten und legt Inkraft‑ bzw. Ablaufdaten fest.Schwerpunkte
- Einführung neuer Lehrberufe wie Bankkaufmann, Buch‑ und Medienwirtschaft, Bürokaufmann und weitere.
- Regelungen zur Anrechnung bereits geleisteter Lehrzeiten auf andere Lehrberufe, z. B. von Drogist‑ oder EDV‑Kaufmann‑Lehrjahren auf Bankkaufmann‑ oder Personaldienstleistungs‑Berufe.
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