Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Lehrberufsliste: Sie fügt neue Ausbildungsberufe hinzu, regelt die Anrechnung von bereits absolvierten Lehrzeiten und legt Inkraft‑ bzw. Ablaufdaten fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/14/2004XXII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Lehrberufsliste: Sie fügt neue Ausbildungsberufe hinzu, regelt die Anrechnung von bereits absolvierten Lehrzeiten und legt Inkraft‑ bzw. Ablaufdaten fest.Schwerpunkte
- Einführung neuer Lehrberufe wie Bankkaufmann, Buch‑ und Medienwirtschaft, Bürokaufmann und weitere.
- Regelungen zur Anrechnung bereits geleisteter Lehrzeiten auf andere Lehrberufe, z. B. von Drogist‑ oder EDV‑Kaufmann‑Lehrjahren auf Bankkaufmann‑ oder Personaldienstleistungs‑Berufe.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.