Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
Verordnung vom 15.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau fest, definiert das Berufsprofil mit zwölf Kernaufgaben und regelt den Übergang von der vorherigen Ausbildungsordnung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau fest, definiert das Berufsprofil mit zwölf Kernaufgaben und regelt den Übergang von der vorherigen Ausbildungsordnung.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Das Berufsprofil umfasst zwölf Kernaufgaben, darunter Kundenbetreuung, Immobilienverwaltung, Vertragsabwicklung, Finanzierung und Buchführung.
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