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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
Verordnung vom 15.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau fest, definiert das Berufsprofil mit zwölf Kernaufgaben und regelt den Übergang von der vorherigen Ausbildungsordnung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau fest, definiert das Berufsprofil mit zwölf Kernaufgaben und regelt den Übergang von der vorherigen Ausbildungsordnung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst zwölf Kernaufgaben, darunter Kundenbetreuung, Immobilienverwaltung, Vertragsabwicklung, Finanzierung und Buchführung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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