Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz3/2/2004XXII
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2004 legt fest, wie viel Geld pro Schüler und Schulform maximal für kostenlose Schulbücher ausgegeben werden darf. Sie enthält zudem Sonderregelungen für zweisprachigen Unterricht, Sprachheilkurse und besondere Bedürfnisse.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert für jede Schulform einen Grund‑Limitbetrag (z. B. 38,01 € für Volksschulen) sowie einen SbX‑Anteil, der zusätzlich genutzt werden kann.
- Der SbX‑Anteil ist zweckgebunden: In bestimmten Schulformen darf er höchstens 11,5 % bzw. 9,27 % des Gesamtlimits ausmachen.
Dokumente (PDFs)
