Bezeichnung des IMC‑Lehrgangs „Banking, Finance and Insurance“ als universitäre Ausbildung
Verordnung vom 03.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem International Management Center Graz, den Lehrgang „Banking, Finance and Insurance“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische Bank‑ und Versicherungskauffrau“ bzw. „Akademischer Bank‑ und Versicherungskaufmann“. Gültig von 1. April 2004 bis 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/3/2004XXII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem International Management Center Graz, den Lehrgang „Banking, Finance and Insurance“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische Bank‑ und Versicherungskauffrau“ bzw. „Akademischer Bank‑ und Versicherungskaufmann“. Gültig von 1. April 2004 bis 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das International Management Center Graz (IMC Graz) ist berechtigt, den Lehrgang „Banking, Finance and Insurance“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs darf den Absolvent*innen die Bezeichnungen „Akademische Bank- und Versicherungskauffrau“ bzw. „Akademischer Bank- und Versicherungskaufmann“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
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