Änderung der Verordnung über Aufsichtsbezirke und Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate
Verordnung vom 03.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 106/2004 erweitert die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorats für den 6. Aufsichtsbezirk und erlaubt dem Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk, die Entgeltberechnung für bestimmte Personengruppen in den Bezirken 1‑6 vorzunehmen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/3/2004XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 106/2004 erweitert die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorats für den 6. Aufsichtsbezirk und erlaubt dem Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk, die Entgeltberechnung für bestimmte Personengruppen in den Bezirken 1‑6 vorzunehmen.Schwerpunkte
- Das Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtsbezirk erhält erweiterte Befugnisse über alle Auftraggeber*innen, Heimarbeiter*innen, Zwischenmeister*innen und Mittelpersonen, die in den Bezirken 1‑6 ansässig sind.
- Das Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk darf nun ebenfalls die Entgeltberechnung für dieselben Personengruppen im Wirkungsbereich der Bezirke 1‑6 durchführen.
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