Änderung der Verordnung über Aufsichtsbezirke und Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate Verordnung vom 3/3/2004
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/3/2004XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 106/2004 erweitert die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorats für den 6. Aufsichtsbezirk und erlaubt dem Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk, die Entgeltberechnung für bestimmte Personengruppen in den Bezirken 1‑6 vorzunehmen.Schwerpunkte
- Das Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtsbezirk erhält erweiterte Befugnisse über alle Auftraggeber*innen, Heimarbeiter*innen, Zwischenmeister*innen und Mittelpersonen, die in den Bezirken 1‑6 ansässig sind.
- Das Arbeitsinspektorat für den 3. Aufsichtsbezirk darf nun ebenfalls die Entgeltberechnung für dieselben Personengruppen im Wirkungsbereich der Bezirke 1‑6 durchführen.
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