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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau Verordnung vom 1/15/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau fest, definiert das Berufsprofil und das detaillierte Ausbildungs‑ und Lernprogramm.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ist mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst elf Kernaufgaben, etwa Postbearbeitung, Textgestaltung, Materialbeschaffung, Zahlungsverkehr, Kundenbetreuung und Buchführungsunterstützung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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