Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau
Verordnung vom 15.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau fest, definiert das Berufsprofil und das detaillierte Ausbildungs‑ und Lernprogramm.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau fest, definiert das Berufsprofil und das detaillierte Ausbildungs‑ und Lernprogramm.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ist mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
- Das Berufsprofil umfasst elf Kernaufgaben, etwa Postbearbeitung, Textgestaltung, Materialbeschaffung, Zahlungsverkehr, Kundenbetreuung und Buchführungsunterstützung.
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