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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau
Verordnung vom 15.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau fest, definiert das Berufsprofil und das detaillierte Ausbildungs‑ und Lernprogramm.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Industriekaufmann bzw. zur Industriekauffrau fest, definiert das Berufsprofil und das detaillierte Ausbildungs‑ und Lernprogramm.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ist mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst elf Kernaufgaben, etwa Postbearbeitung, Textgestaltung, Materialbeschaffung, Zahlungsverkehr, Kundenbetreuung und Buchführungsunterstützung.
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Bartenstein Martin, Dr.

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