Verordnung zur Vergabe des MSc‑Grades für Neurorehabilitation an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 04.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass das Kollegium der Donau‑Universität Krems den Absolvent*innen des MSc‑Lehrgangs „Neurorehabilitation“ den Titel „Master of Science“ verleihen darf. Inkrafttreten ist der 1. April 2004.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/4/2004XXII
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass das Kollegium der Donau‑Universität Krems den Absolvent*innen des MSc‑Lehrgangs „Neurorehabilitation“ den Titel „Master of Science“ verleihen darf. Inkrafttreten ist der 1. April 2004.Schwerpunkte
- Das Kollegium der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Lehrgangs Neurorehabilitation den akademischen Grad „Master of Science“ (MSc) verleihen.
- Die Verordnung tritt am 1. April 2004 in Kraft.
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