<!--[-->Grundausbildungsverordnung für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (2004)<!--]-->
Grundausbildungsverordnung für das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (2004)
Verordnung vom 05.03.2004

Zusammenfassung

Die Grundausbildungsverordnung legt fest, welche Bediensteten des Außenministeriums eine einheitliche Grundausbildung absolvieren müssen, definiert deren theoretische und praktische Inhalte, Prüfungsmodalitäten und das Inkrafttreten am 1. März 2004.
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten3/5/2004XXII
Bildung
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Grundausbildungsverordnung legt fest, welche Bediensteten des Außenministeriums eine einheitliche Grundausbildung absolvieren müssen, definiert deren theoretische und praktische Inhalte, Prüfungsmodalitäten und das Inkrafttreten am 1. März 2004.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Grundausbildung für alle Bediensteten des Außenministeriums, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz, dienstvertraglichen Regelungen oder als Voraussetzung für Ernennung ausgebildet werden müssen.
  • Für den Eintritt in höhere, gehobene und mittlere auswärtige Dienste ist ein kommissionelles Auswahlverfahren (Préalable) erforderlich.
Dokumente (PDFs)
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