Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/5/2004XXII
Bildung
Berufsverband
Zusammenfassung
Die 114. Verordnung von 2004 ändert die Unternehmerprüfungsordnung: Sie erweitert die Definition von Gewerben, fügt neue schulische Kategorien hinzu und führt den Unternehmerführerschein der Wirtschaftskammer als Befreiung von der Prüfung ein. Das Inkrafttreten ist am 1. April 2004.Schwerpunkte
- In § 8 Abs. 1 Z 2 wird nach den Worten „für ein gebundenes Gewerbe“ die Formulierung „oder für ein reglementiertes Gewerbe“ eingefügt.
- In § 8 Abs. 1 Z 3 wird die Formulierung ergänzt, dass ein Meisterprüfungsnachweis im Rahmen einer land‑ und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung anerkannt wird.
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