<!--[-->Änderung der Unternehmerprüfungsordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 114/2004)<!--]-->
Änderung der Unternehmerprüfungsordnung (Verordnung BGBl. II Nr. 114/2004)
Verordnung vom 05.03.2004

Zusammenfassung

Die 114. Verordnung von 2004 ändert die Unternehmerprüfungsordnung: Sie erweitert die Definition von Gewerben, fügt neue schulische Kategorien hinzu und führt den Unternehmerführerschein der Wirtschaftskammer als Befreiung von der Prüfung ein. Das Inkrafttreten ist am 1. April 2004.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/5/2004XXII
Bildung
Berufsverband

Zusammenfassung

Die 114. Verordnung von 2004 ändert die Unternehmerprüfungsordnung: Sie erweitert die Definition von Gewerben, fügt neue schulische Kategorien hinzu und führt den Unternehmerführerschein der Wirtschaftskammer als Befreiung von der Prüfung ein. Das Inkrafttreten ist am 1. April 2004.

Schwerpunkte

  • In § 8 Abs. 1 Z 2 wird nach den Worten „für ein gebundenes Gewerbe“ die Formulierung „oder für ein reglementiertes Gewerbe“ eingefügt.
  • In § 8 Abs. 1 Z 3 wird die Formulierung ergänzt, dass ein Meisterprüfungsnachweis im Rahmen einer land‑ und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung anerkannt wird.
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Bartenstein Martin, Dr.

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