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Novellierung der Fahrprüfungsverordnung – neue Klassen‑spezifische Inhalte und Übergangsfristen Verordnung vom 3/8/2004
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2004XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 115/2004 ändert die Fahrprüfungsverordnung: Sie aktualisiert Verweise, ergänzt klassenspezifische Prüfungsinhalte und legt neue Abläufe sowie Übergangsfristen für Prüfungsfahrzeuge fest.

Schwerpunkte

  • Der Verweis in § 3 Abs. 6 wird von „§ 15 Abs. 1 Z 2“ auf „§ 15 Abs. 1 Z 3“ geändert.
  • In § 4 Z 7 wird das Wort „Gefahren“ gestrichen.
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Gorbach Hubert




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