Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in langwierigen Verfahren 2001
Verordnung vom 10.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund für das Jahr 2001 eine gesonderte Pauschalvergütung von 1 295 054,44 € an Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren. Grundlage ist § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, abgestimmt mit Finanzministerium und Nationalrat.Bundesministerium für Justiz3/10/2004XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund für das Jahr 2001 eine gesonderte Pauschalvergütung von 1 295 054,44 € an Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren. Grundlage ist § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, abgestimmt mit Finanzministerium und Nationalrat.Schwerpunkte
- Der Bund zahlt für das Jahr 2001 eine gesonderte Pauschalvergütung an Rechtsanwälte, die in besonders langwierigen Verfahren tätig waren.
- Die Vergütung gilt für Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
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