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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/in (2004) Verordnung vom 1/16/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsverband

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 legt die dreijährige Ausbildung zum Rechtskanzleiassistenten fest, definiert das Berufsprofil und regelt Übergangsbestimmungen für bereits ausgebildete Lehrlinge.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt den Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/Rechtskanzleiassistentin mit einer festgelegten Ausbildungsdauer von drei Jahren ein.
  • Im Berufsprofil werden zehn Kernaufgaben definiert, darunter Postbearbeitung, Erstellung von Schriftstücken, Beschaffung von Büromaterial, Zahlungsverkehr und Terminmanagement.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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