Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/in (2004)
Verordnung vom 16.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 legt die dreijährige Ausbildung zum Rechtskanzleiassistenten fest, definiert das Berufsprofil und regelt Übergangsbestimmungen für bereits ausgebildete Lehrlinge.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsverband
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 legt die dreijährige Ausbildung zum Rechtskanzleiassistenten fest, definiert das Berufsprofil und regelt Übergangsbestimmungen für bereits ausgebildete Lehrlinge.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/Rechtskanzleiassistentin mit einer festgelegten Ausbildungsdauer von drei Jahren ein.
- Im Berufsprofil werden zehn Kernaufgaben definiert, darunter Postbearbeitung, Erstellung von Schriftstücken, Beschaffung von Büromaterial, Zahlungsverkehr und Terminmanagement.
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