Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/10/2004XXII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein automatisiertes, elektronisches Verfahren für finanzielle Leistungen im Arbeitsmarktservice ein und legt strenge Sicherheits- sowie Kontrollvorgaben fest.Schwerpunkte
- Ein automatisiertes, elektronisches Verfahren wird für alle finanziellen Leistungen des AMS eingeführt.
- Verfügungen können direkt von den AMS‑Geschäftsstellen elektronisch an die zentrale Datenverarbeitung übermittelt werden, ohne Zwischenschritt eines ausführenden Organs.
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