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Automatisierte Abwicklung finanzieller Leistungen im AMS Verordnung vom 3/10/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/10/2004XXII
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ein automatisiertes, elektronisches Verfahren für finanzielle Leistungen im Arbeitsmarktservice ein und legt strenge Sicherheits- sowie Kontrollvorgaben fest.

Schwerpunkte

  • Ein automatisiertes, elektronisches Verfahren wird für alle finanziellen Leistungen des AMS eingeführt.
  • Verfügungen können direkt von den AMS‑Geschäftsstellen elektronisch an die zentrale Datenverarbeitung übermittelt werden, ohne Zwischenschritt eines ausführenden Organs.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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