Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung 2004 – Neuorganisation der Zollverwaltung
Verordnung vom 11.03.2004Zusammenfassung
Die Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung von 2004 ordnet die österreichischen Zollämter neu: Sie bildet größere regionale Ämter, legt deren Zuständigkeitsbereiche fest und regelt Aufgaben wie die Erhebung von Abgaben. Ziel ist eine effizientere, kostengünstigere Verwaltung.Bundesministerium für Finanzen3/11/2004XXII
Steuerwesen
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung von 2004 ordnet die österreichischen Zollämter neu: Sie bildet größere regionale Ämter, legt deren Zuständigkeitsbereiche fest und regelt Aufgaben wie die Erhebung von Abgaben. Ziel ist eine effizientere, kostengünstigere Verwaltung.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt das Konzept des „Wirtschaftsraums“ ein, d. h. größere regionale Zollämter, um Verwaltungskosten zu senken und die Bearbeitung von Zollangelegenheiten zu beschleunigen.
- Für jedes der neun Hauptzollämter werden die zugehörigen Bezirke, Städte und Sondergebiete festgelegt – zum Beispiel das Zollamt Wien zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
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