<!--[-->Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung 2004 – Neuorganisation der Zollverwaltung<!--]-->
Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung 2004 – Neuorganisation der Zollverwaltung Verordnung vom 3/11/2004
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Bundesministerium für Finanzen3/11/2004XXII
Steuerwesen
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Wirtschaftsraum‑Zollämter‑Verordnung von 2004 ordnet die österreichischen Zollämter neu: Sie bildet größere regionale Ämter, legt deren Zuständigkeitsbereiche fest und regelt Aufgaben wie die Erhebung von Abgaben. Ziel ist eine effizientere, kostengünstigere Verwaltung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt das Konzept des „Wirtschaftsraums“ ein, d. h. größere regionale Zollämter, um Verwaltungskosten zu senken und die Bearbeitung von Zollangelegenheiten zu beschleunigen.
  • Für jedes der neun Hauptzollämter werden die zugehörigen Bezirke, Städte und Sondergebiete festgelegt – zum Beispiel das Zollamt Wien zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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