<!--[-->Regelung für den Verkauf und die Kennzeichnung von Arzneimitteln im Kleinverkauf (2004)<!--]-->
Regelung für den Verkauf und die Kennzeichnung von Arzneimitteln im Kleinverkauf (2004)
Verordnung vom 11.03.2004

Zusammenfassung

Die Abgrenzungsverordnung 2004 legt fest, welche Arzneimittel im Kleinverkauf verkauft werden dürfen und welche Kennzeichnung sie tragen müssen. Sie unterscheidet zwischen Apotheken und anderen Händlern und definiert technische Voraussetzungen für den Verkauf.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/11/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Abgrenzungsverordnung 2004 legt fest, welche Arzneimittel im Kleinverkauf verkauft werden dürfen und welche Kennzeichnung sie tragen müssen. Sie unterscheidet zwischen Apotheken und anderen Händlern und definiert technische Voraussetzungen für den Verkauf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Stoffe und Zubereitungen im Kleinverkauf verkauft werden dürfen – nur solche, die laut Arzneimittelgesetz als Arzneimittel eingestuft sind.
  • Alle abgegebenen Arzneimittel müssen eindeutig gekennzeichnet sein (Name, Hersteller, Datum, Menge und die in der Anlage festgelegte Kennzeichnung).
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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