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3. Änderung der Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000 – Erweiterung von Förderungen & neue Reporting‑Pflichten Verordnung vom 3/11/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/11/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen, führt neue Nachweis‑ und Dokumentationspflichten ein und regelt die Nutzung stillgelegter Flächen für nachwachsende Rohstoffe und Biogaserzeugung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen um Hartweizen‑Flächen, Stärkekartoffeln und Schalenfrüchte.
  • Bei Anträgen für Hartweizenzuschläge und Qualitätsprämien muss ein Nachweis über den Bezug von zertifiziertem Saatgut beigefügt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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