3. Änderung der Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000 – Erweiterung von Förderungen & neue Reporting‑Pflichten Verordnung vom 3/11/2004
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/11/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen, führt neue Nachweis‑ und Dokumentationspflichten ein und regelt die Nutzung stillgelegter Flächen für nachwachsende Rohstoffe und Biogaserzeugung.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen um Hartweizen‑Flächen, Stärkekartoffeln und Schalenfrüchte.
- Bei Anträgen für Hartweizenzuschläge und Qualitätsprämien muss ein Nachweis über den Bezug von zertifiziertem Saatgut beigefügt werden.
Dokumente (PDFs)
