<!--[-->3. Änderung der Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000 – Erweiterung von Förderungen & neue Reporting‑Pflichten<!--]-->
3. Änderung der Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000 – Erweiterung von Förderungen & neue Reporting‑Pflichten
Verordnung vom 11.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen, führt neue Nachweis‑ und Dokumentationspflichten ein und regelt die Nutzung stillgelegter Flächen für nachwachsende Rohstoffe und Biogaserzeugung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/11/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen, führt neue Nachweis‑ und Dokumentationspflichten ein und regelt die Nutzung stillgelegter Flächen für nachwachsende Rohstoffe und Biogaserzeugung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die förderfähigen Kulturen um Hartweizen‑Flächen, Stärkekartoffeln und Schalenfrüchte.
  • Bei Anträgen für Hartweizenzuschläge und Qualitätsprämien muss ein Nachweis über den Bezug von zertifiziertem Saatgut beigefügt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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