<!--[-->Verordnung über die Dienstgrade im österreichischen Militär<!--]-->
Verordnung über die Dienstgrade im österreichischen Militär
Verordnung vom 16.03.2004

Zusammenfassung

Die 125. Verordnung legt die Dienstgrade für Wehrdienstleistende fest und regelt, welchen Rang ehemalige Militärpersonen führen dürfen. Sie trat am 1. April 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung3/16/2004XXII
Verteidigung
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die 125. Verordnung legt die Dienstgrade für Wehrdienstleistende fest und regelt, welchen Rang ehemalige Militärpersonen führen dürfen. Sie trat am 1. April 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert vier Dienstgradgruppen – Personen ohne Chargengrad, Chargen, Unteroffiziere und Offiziere – und legt für jede Gruppe die jeweiligen Dienstgrade fest.
  • Ehemalige Militärpersonen und Berufsoffiziere dürfen als Dienstgrad den zuletzt geführten Rang oder den unmittelbar vor dem Dienstverhältnis geführten, höherwertigen Rang führen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Platter Günther © Parlamentsdirektion

Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.