Bundesministerium für Landesverteidigung3/16/2004XXII
Verteidigung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 125. Verordnung legt die Dienstgrade für Wehrdienstleistende fest und regelt, welchen Rang ehemalige Militärpersonen führen dürfen. Sie trat am 1. April 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert vier Dienstgradgruppen – Personen ohne Chargengrad, Chargen, Unteroffiziere und Offiziere – und legt für jede Gruppe die jeweiligen Dienstgrade fest.
- Ehemalige Militärpersonen und Berufsoffiziere dürfen als Dienstgrad den zuletzt geführten Rang oder den unmittelbar vor dem Dienstverhältnis geführten, höherwertigen Rang führen.
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