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27‑MBA‑Verordnung – Bezeichnung des Lehrgangs „Bildungsmanagement“ und Verleihung des MBA‑Grades
Verordnung vom 17.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Theresianischen Militärakademie, den Lehrgang „Bildungsmanagement“ als universitären Kurs zu bezeichnen und den Absolvent*innen den MBA‑Titel zu verleihen. Sie gilt vom 1. April 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/17/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Theresianischen Militärakademie, den Lehrgang „Bildungsmanagement“ als universitären Kurs zu bezeichnen und den Absolvent*innen den MBA‑Titel zu verleihen. Sie gilt vom 1. April 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Theresianische Militärakademie darf den Lehrgang „Bildungsmanagement“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) verleihen.
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