27‑MBA‑Verordnung – Bezeichnung des Lehrgangs „Bildungsmanagement“ und Verleihung des MBA‑Grades
Verordnung vom 17.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Theresianischen Militärakademie, den Lehrgang „Bildungsmanagement“ als universitären Kurs zu bezeichnen und den Absolvent*innen den MBA‑Titel zu verleihen. Sie gilt vom 1. April 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/17/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Theresianischen Militärakademie, den Lehrgang „Bildungsmanagement“ als universitären Kurs zu bezeichnen und den Absolvent*innen den MBA‑Titel zu verleihen. Sie gilt vom 1. April 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Theresianische Militärakademie darf den Lehrgang „Bildungsmanagement“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) verleihen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.