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Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Reisebüroassistent/in Verordnung vom 1/16/2004
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Tourismus

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 legt die dreijährige Ausbildung zum Reisebüroassistenten fest, definiert das Berufsprofil und die erforderlichen Fach‑ sowie Schlüsselkompetenzen und enthält Übergangsbestimmungen zur vorherigen Regelung.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Reisebüroassistenten / zur Reisebüroassistentin dauert drei Jahre.
  • Das Berufsprofil umfasst zehn Tätigkeitsbereiche, darunter Verkauf von Reiseleistungen, Kundenberatung (auch in Fremdsprachen), Zahlungsverkehr, Reklamationsbearbeitung und administrative Aufgaben mit EDV‑Systemen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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