Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Bildung
Tourismus
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 legt die dreijährige Ausbildung zum Reisebüroassistenten fest, definiert das Berufsprofil und die erforderlichen Fach‑ sowie Schlüsselkompetenzen und enthält Übergangsbestimmungen zur vorherigen Regelung.Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Reisebüroassistenten / zur Reisebüroassistentin dauert drei Jahre.
- Das Berufsprofil umfasst zehn Tätigkeitsbereiche, darunter Verkauf von Reiseleistungen, Kundenberatung (auch in Fremdsprachen), Zahlungsverkehr, Reklamationsbearbeitung und administrative Aufgaben mit EDV‑Systemen.
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