Verordnung zur Verleihung des Master of Science im Lehrgang Klinische Endokrinologie an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 22.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs „Klinische Endokrinologie“ an der Donau‑Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science" (MSc) erhalten. Sie tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/22/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs „Klinische Endokrinologie“ an der Donau‑Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science" (MSc) erhalten. Sie tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems ist befugt, den Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs Klinische Endokrinologie den akademischen Grad MSc zu verleihen.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
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