<!--[-->Verordnung zur Verleihung des MSc‑Grades für Klinische Immunologie an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Verordnung zur Verleihung des MSc‑Grades für Klinische Immunologie an der Donau‑Universität Krems Verordnung vom 3/22/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/22/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau‑Universität Krems, den Absolvent*innen des Lehrgangs „Klinische Immunologie“ den akademischen Grad Master of Science (MSc) zu verleihen. Sie gilt ab dem 1. Mai 2004.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Lehrgangs „Klinische Immunologie“ den akademischen Grad MSc verleihen.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
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