Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen (2004) Verordnung vom 3/26/2004
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/26/2004XXII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2004 Förderbeiträge fest, die die Mehrkosten von Verantwortlichen für Ökostromanlagen ausgleichen. Die Beiträge variieren je nach Netzebene und gelten vom 1. April bis zum 31. Dezember 2004.Schwerpunkte
- Für Kleinwasserkraftanlagen wird ein Förderbeitrag von 0,035 Cent pro kWh festgelegt.
- Für Endverbraucher, deren Anlagen an Netzebene 1‑3 angeschlossen sind, beträgt der Förderbeitrag 0,143 Cent pro kWh.
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