Einführung von Vormerkbüchern und neuen Stoffen in der Suchtgiftverordnung
Verordnung vom 26.03.2004Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein lückenloses Dokumentationsbuch für Apotheken und Hausapotheken ein, regelt die kostenlose Bereitstellung von Formblättern für Dauerverschreibungen und ergänzt die Anhänge um die Stoffe 2C‑B und PMMA.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/26/2004XXII
Apotheken
Gesundheit
Suchtgiftverordnung
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein lückenloses Dokumentationsbuch für Apotheken und Hausapotheken ein, regelt die kostenlose Bereitstellung von Formblättern für Dauerverschreibungen und ergänzt die Anhänge um die Stoffe 2C‑B und PMMA.Schwerpunkte
- Apotheken, Anstaltsapotheken und ärztliche/tierärztliche Hausapotheken müssen ein fortlaufendes Vormerkbuch führen, in dem Lagerbestand, Bezug, Bezugsquelle und Abgabe von Suchtgiften dokumentiert werden.
- Standardisierte Formblätter für Suchtgift‑Dauerverschreibungen werden kostenlos über die Bezirksverwaltungsbehörde an berechtigte Ärzt*innen und Krankenanstalten verteilt.
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