<!--[-->Einführung von Vormerkbüchern und neuen Stoffen in der Suchtgiftverordnung<!--]-->
Einführung von Vormerkbüchern und neuen Stoffen in der Suchtgiftverordnung Verordnung vom 3/26/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/26/2004XXII
Apotheken
Gesundheit
Suchtgiftverordnung

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ein lückenloses Dokumentationsbuch für Apotheken und Hausapotheken ein, regelt die kostenlose Bereitstellung von Formblättern für Dauerverschreibungen und ergänzt die Anhänge um die Stoffe 2C‑B und PMMA.

Schwerpunkte

  • Apotheken, Anstaltsapotheken und ärztliche/tierärztliche Hausapotheken müssen ein fortlaufendes Vormerkbuch führen, in dem Lagerbestand, Bezug, Bezugsquelle und Abgabe von Suchtgiften dokumentiert werden.
  • Standardisierte Formblätter für SuchtgiftDauerverschreibungen werden kostenlos über die Bezirksverwaltungsbehörde an berechtigte Ärzt*innen und Krankenanstalten verteilt.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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