<!--[-->Ergänzung der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2004)<!--]-->
Ergänzung der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2004) Verordnung vom 3/26/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/26/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die SGV‑Verordnung von 2004 wurde geändert, um neue Grenzwerte für die Substanzen 2C‑B und PMMA festzulegen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird geändert, um neue Grenzwerte für bestimmte Suchtgifte festzulegen.
  • Ein neuer Grenzwert von 1,0 mg für das Halluzinogen 2C‑B wird zwischen Buprenorphin und Dexamphetamin eingefügt.
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Rauch-Kallat Maria

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