Zusammenfassung
Die SGV‑Verordnung von 2004 wurde geändert, um neue Grenzwerte für die Substanzen 2C‑B und PMMA festzulegen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/26/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die SGV‑Verordnung von 2004 wurde geändert, um neue Grenzwerte für die Substanzen 2C‑B und PMMA festzulegen.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird geändert, um neue Grenzwerte für bestimmte Suchtgifte festzulegen.
- Ein neuer Grenzwert von 1,0 mg für das Halluzinogen 2C‑B wird zwischen Buprenorphin und Dexamphetamin eingefügt.
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