Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/29/2004XXII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 138/2004 ergänzt die Pflanzenschutzverordnung um neue Anhänge I‑V und passt sie an aktuelle EU‑Richtlinien an. Sie tritt am 1. April 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Anhänge I bis V fest, die detaillierte Listen von Schadorganismen und besonderen Anforderungen für den Transport von Pflanzen enthalten.
- In § 18 wird ein neuer Unterpunkt (Z 22) eingefügt, der die Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2003/116/EG regelt.
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