Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für Speditionskaufleute fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil mit 15 Tätigkeitsbereichen und regelt Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Das Berufsprofil definiert 15 zentrale Tätigkeitsbereiche, darunter Transport‑ und Lagerleistungen, Kalkulation, EDV‑Anwendungen, Kundenbetreuung und Qualitätsmanagement.
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