<!--[-->Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann/-frau (2004)<!--]-->
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann/-frau (2004)
Verordnung vom 16.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für Speditionskaufleute fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil mit 15 Tätigkeitsbereichen und regelt Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für Speditionskaufleute fest, definiert ein umfassendes Berufsprofil mit 15 Tätigkeitsbereichen und regelt Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil definiert 15 zentrale Tätigkeitsbereiche, darunter Transport‑ und Lagerleistungen, Kalkulation, EDV‑Anwendungen, Kundenbetreuung und Qualitätsmanagement.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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