Zusammenfassung
Die 7. Änderungs‑Verordnung zur Milch‑Garantiemengen‑Verordnung 1999 legt neue Regeln für Zusatzabgaben, Leasing von Referenzmengen und Zuständigkeiten im Milchsektor fest; sie tritt am 1. April 2004 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/30/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 7. Änderungs‑Verordnung zur Milch‑Garantiemengen‑Verordnung 1999 legt neue Regeln für Zusatzabgaben, Leasing von Referenzmengen und Zuständigkeiten im Milchsektor fest; sie tritt am 1. April 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche europäischen Rechtsakte bei der Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor anzuwenden sind.
- Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Vollziehung der genannten Rechtsakte zuständig; Anträge auf Direktzahlungen gehen an die örtliche Landwirtschaftskammer.
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