<!--[-->7. Änderung der Milch‑Garantiemengen‑Verordnung 1999<!--]-->
7. Änderung der Milch‑Garantiemengen‑Verordnung 1999
Verordnung vom 30.03.2004

Zusammenfassung

Die 7. Änderungs‑Verordnung zur Milch‑Garantiemengen‑Verordnung 1999 legt neue Regeln für Zusatzabgaben, Leasing von Referenzmengen und Zuständigkeiten im Milchsektor fest; sie tritt am 1. April 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/30/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 7. Änderungs‑Verordnung zur Milch‑Garantiemengen‑Verordnung 1999 legt neue Regeln für Zusatzabgaben, Leasing von Referenzmengen und Zuständigkeiten im Milchsektor fest; sie tritt am 1. April 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche europäischen Rechtsakte bei der Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor anzuwenden sind.
  • Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Vollziehung der genannten Rechtsakte zuständig; Anträge auf Direktzahlungen gehen an die örtliche Landwirtschaftskammer.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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