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Verordnung zum Doktoratsstudium für technische FH‑Diplomabsolvent*innen
Verordnung vom 30.03.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt das erweiterte Doktoratsstudium für Absolvent*innen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge. Sie legt einen Mindestumfang von 44 Semesterstunden in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern fest und tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/30/2004XXII
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt das erweiterte Doktoratsstudium für Absolvent*innen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge. Sie legt einen Mindestumfang von 44 Semesterstunden in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern fest und tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Zulassung zum Doktoratsstudium für Absolvent*innen der in § 1 genannten Fachhochschul‑Diplomstudiengänge technischer Richtung.
  • Erforderlicher Umfang von insgesamt 44 Semesterstunden, aufgeteilt in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächer.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

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