Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/30/2004XXII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das erweiterte Doktoratsstudium für Absolvent*innen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge. Sie legt einen Mindestumfang von 44 Semesterstunden in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern fest und tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Zulassung zum Doktoratsstudium für Absolvent*innen der in § 1 genannten Fachhochschul‑Diplomstudiengänge technischer Richtung.
- Erforderlicher Umfang von insgesamt 44 Semesterstunden, aufgeteilt in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächer.
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