Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das erweiterte Doktoratsstudium für Absolvent*innen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge. Sie legt einen Mindestumfang von 44 Semesterstunden in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern fest und tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur3/30/2004XXII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das erweiterte Doktoratsstudium für Absolvent*innen bestimmter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge. Sie legt einen Mindestumfang von 44 Semesterstunden in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächern fest und tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Zulassung zum Doktoratsstudium für Absolvent*innen der in § 1 genannten Fachhochschul‑Diplomstudiengänge technischer Richtung.
- Erforderlicher Umfang von insgesamt 44 Semesterstunden, aufgeteilt in Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächer.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.